Das Ende jeglicher Verwechslungsgefahr.
Nicht verwandt und nicht verschwägert mit dem großen denkwerk in Köln.
Von Roy Bien
Schreck in der Vorweihnachtszeit!
Per Einschreiben erreichte uns letzte Woche ein Brief, der uns darauf aufmerksam machte, unsere Domain verletze Marken- und Kennzeichenrechte an dem Zeichen „denkwerk“.
Die Justitiarin und ein Geschäftsführer von „denkwerk“ wiesen uns darauf hin, es bestehe die Gefahr, Besucher dieses Blogs könnten einen Zusammenhang mit der “denkwerk services gmbh” in Köln herstellen (zum Glück nur Besucher und nicht auch Besucherinnen ;-)
Aus diesem Grund möchte ich hier ein für alle Mal klarstellen: Dieses leider ein wenig verwaiste Blog-Experiment ist weder verwandt noch verschwägert mit dem großen, in Kleinbuchstaben geschriebenen „denkwerk“ in Köln.
Eigentlich wäre damit alles soweit geklärt, wäre da nicht noch die etwas uncharmant formulierte Bitte, unsere Domain auf „denkwerk“ zu übertragen.
Nun, wir hängen nicht allzu sehr an dieser Domain, denn unter Zuhilfenahme unserer Denkwerk(zeug)e könnten wir uns hundert neue Namen ausdenken. Allerdings meldet sich im gleichen Moment eine Stimme in meinem Inneren, die mich fragt: „Kann jemand wirklich so vermessen sein, den Namen „denkwerk“ in allen Farben dieser Welt für sich zu reklamieren (außer vielleicht in Magenta; auf der Farbe sitzt ja schon jemand anders)?“
Und dann erinnerte ich mich an einen Albtraum, in dem jemand alle 26 Buchstaben des Alphabets für sich beansprucht hatte – plus Sonderzeichen und das in jeglicher Kombination. Das Einzige, was ich daraufhin noch erwidern konnte, war eine Geste der Verständnislosigkeit. Nicht mal mehr ein Smiley durfte mehr über meine Lippen kommen, kein Grrr, kein Ufff, kein Ohje.
Jetzt frage ich mich: „Ist das Ganze wieder nur ein Albtraum? Oder muss ich tatsächlich in den nächsten Wochen meine Zeit damit verschwenden, mich durch juristische Schriftsätze zu quälen, die meist so grausam mit der deutschen Sprache umgehen, dass einem das Texterblut in den Adern gefriert?“
„Streiten ums Orange – oder nicht? Das ist hier die Frage!“
Kommentare sind willkommen.
PS. Folgendes möchte ich noch zu „bedenkwerken“ geben:
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Bei der Kombination eines Denkwerks mit der Farbe Orange handelt es sich um eine Anspielung auf Clockwork Orange von Stanley Kubrick. Und soviel rhetorisches Figurenspiel muss in freier Sprache erlaubt sein.
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Die japanische Agentur Information Architects mit Ableger in Zürich hat kürzlich ihr eigenes Seiten-Template zum freien Verkauf angeboten und danach die Frage nach dem Verlust ihrer Einzigartigkeit wie folgt beantwortet: Oh and what about losing the uniqueness of iA’s design by giving our own design away? Think about it. Visual uniqueness is overrated.
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Fröhliche Weihnachten!










